Montag, 29.07.2024 17:50

Neues zum Verkehr in Neu Leopoldau

Der Straßenraum im Neubaugebiet Neu Leopoldau ist seit der Fertigstellung 2022 noch einmal überarbeitet worden. Zum etablierten Verkehrskonzept ist eine Begegnungszone hinzukommen. Hier gibt es nochmal einen kompakten Überblick über die wichtigsten Verkehrsregeln im Quartier.

Parken im gesamten Gebiet verboten

Im gesamten Gebiet von Neu Leopoldau ist das Parken verboten. Grund dafür sind die zu geringen Rest-Straßenbreiten, wie sie in §24 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sind. Dies bedeutet, dass das Parken nicht erlaubt ist, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben; in Einbahnstraßen muss mindestens ein Fahrstreifen frei bleiben. Die erforderliche Restfahrbahnbreite beträgt laut Rechtsprechung 5,20 Meter bzw. 2,60 Meter in Einbahnstraßen.

Erlaubt: kurzes Halten und ununterbrochene Ladetätigkeit

Auf den befahrbaren Straßen von Neu Leopoldau ist jedoch kurzes Halten (bis zu 10 Minuten, am besten mit Parkuhr) sowie ununterbrochene Ladetätigkeit erlaubt. In den Fußgängerzonen der Menzelstraße und Simmelgasse dürfen im Zeitraum von 8 bis 11 Ladetätigkeiten durchgeführt werden. Außerhalb dieser Zeiten dürfen die Fußgängerzonen nicht befahren werden.

Neu: Begegnungszone und Poller

In der Marischkapromenade gibt es seit Anfang des Jahres eine Begegnungszone. Hier gilt das Tempo max. 20 km/h. Da sich hier auch die Schule befindet, ist Vorsicht und Achtsamkeit geboten. Parken auch auf der Marischkapromenade verboten sowie kurzes Halten und ununterbrochene Ladetätigkeiten erlaubt. Eine Kennzeichnung der Schule ist bereits in Abklärung. Um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen wurden Poller an verschiedenen Stellen angebracht. Neu sind die Poller am Jürgenssenweg und in der Tauschekgasse.

Verkehrsregeln im Überblick

  • Generelles Parkverbot: Im gesamten Quartier von Neu Leopoldau ist das Parken verboten.
  • Kurzzeitiges Halten und Zufahren: Das Zufahren sowie kurzes Halten oder ununterbrochene Ladetätigkeiten sind erlaubt, unabhängig von der Uhrzeit. Parken jedoch nicht.
  • Ladetätigkeiten in Fußgängerzonen: In den Fußgängerzonen der Menzelstraße und Simmelgasse sind Ladetätigkeiten im Zeitraum von 8 bis 11 Uhr erlaubt.
  • Marischkapromenade: Begegnungszone mit max. 20km/h, kurzes Halten und ununterbrochene Ladetätigkeit erlaubt.
  • Befahren von Fuß- und Radwegen: Das Befahren von Fuß- und Radwegen ist strengstens verboten.

Die Fertigstellung des Straßenraums und die Weiterbearbeitung des Verkehrskonzepts stellen wichtige Schritte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Neu Leopoldau dar. Wir hoffen, dass die Bewohner*innen sich an die neuen Regeln halten, um ein reibungsloses und sicheres Miteinander im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Einen kompakten Überblick können Sie hier downloaden.

2
 / Stadtteilmanagement Neu Leopoldau / Montag, 29.07.2024 /  0

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

KARTE

DAS KÖNNTE SIE AUCH INTERESSIEREN