Der Großteil der Straßen in Neu Leopoldau ist fertiggestellt und wurde offiziell an die MA 28 Straßenverwaltung und Straßenbau übergeben. Damit tritt das geplante Verkehrskonzept in Kraft.
Konkret bedeutet das:
- Im gesamten Quartier ist das Zufahren sowie kurzes Halten oder Ladetätigkeit erlaubt, unabhängig von der Uhrzeit. Parken jedoch nicht. Das ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung die besagt, das Gemäß § 24 Abs 3 lit d StVO das Parken verboten ist, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben; in Einbahnstraßen ein Fahrstreifen. Die Rechtsprechung hat diese Restfahrbahnbreite mit 5,20 m bzw. 2,60 m präzisiert.
- Ausnahmen dazu bilden lediglich die drei kurzen Fußgänger*innen-Zonen (Menzelstraße 3 bis Ecke Tauschekgasse, Marischkapromenade 5-8 und der hinterste Abschnitt der Simmelgasse). In diesen Bereichen ist Ladetätigkeit im Zeitraum von 8 bis 11 Uhr möglich.
In einem nächsten Schritt werden an verschiedenen Stellen bei Fußgänger*innenzonen im Quartier Poller installiert um das Durchfahren zu verhindern.
Diesen ab sofort gültigen Verkehrsplan können Sie hier downloaden!
/ Stadtteilmanagement Neu Leopoldau / Mittwoch, 23.03.2022 / 14
Hoffentlich wird auch dementsprechend kontrolliert und gestraft. Schade nur dass es vor dem Einzug andere Infos gab. 🧐🙄
🤣🤣 Und wer wirds kontrollieren? Keiner wie man leider schon tagtäglich sieht und hört, 🤨. Informationen waren bei Wohnungszusagen ganz anders. Jetzt sind die Wohnungen vergeben, also wird das Verkehrskonzept gleich geändert. 🤮🤮
Guten Tag Mirli,
das Verkehrskonzept wurde wie in der Ursprungsplanung umgesetzt.
Nach unserem Wissensstand kontrolliert die Polizei Stichprobenartig. Wir leiten aber Ihr Anliegen gerne an die zuständige Dienststelle weiter.
Mit freundlichen Grüßen
das Team des Stadtteilmanagement Neu Leopoldau
Warum wird mein Kommentar immer gelöscht? Wahrheit unangenehm? 🤮
Guten Tag Mirli,
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Mit freundlichen Grüßen
das Team des Stadtteilmanagement Neu Leopoldau
Danke für die Antworten.
„… Im gesamten Quartier……….. Parken jedoch nicht…“
Beinhaltet dies auch den Abschnitt Marischkapromenade –> Menzelstraße bis zur Verkehrstafel bei Mistplatz v. Menzelstr. 6 ?? – denn hier wird rund um die Uhr geparkt. (sowohl KFZ als auch div. private Mopeds (nicht die bereitgestellten) Haben die privaten Motorroller/Motorräder andere Befugnisse?
( auf den diversen Straßenflächen/Haltebuchten die neben der Straße/Fußgängerzone gebaut wurden, wird ebenfalls fleißig geparkt )
Dass zugefahren werden muss und auch kurzzeitige Ladetätigkeiten notwendig sind, ist mir durchaus bewusst, dass aber lautstark und auch des öfteren viel zu schnell gefahren wird, dass irgendwo geparkt wird, dass Fahrzeuge auf der Straße gereinigt werden……etc.. entspricht wohl eher nicht dem Konzept.
( mir wurde bei der Wohnungsübergabe das Konzept etwas anders dargestellt, möglicherweise sind nicht alle Bauträger und Hausverwaltungen auf dem aktuellen Stand gewesen, 😉
Mirli
Hallo Mirli,
ja, das Parkverbot gilt im gesamten Quartier – also auch in der Marischkapromenade und der Menzelstraße. Wie beschrieben ergibt sich das aus der Straßenverkehrsordnung die besagt, das Gemäß § 24 Abs 3 lit d StVO das Parken verboten ist, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben (5,20 m). Das gilt auch für einspurige Fahrzeuge: Diese sind am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen und dazu ist ebenfalls die Voraussetzung dass zwei Fahrstreichen (min. 5,20 m) frei bleiben. Sollte die benötigte Restfahrtbahnbreite durch das Aufstellen eines einspurigen Fahrzeugs gegeben bleiben, ist das parken erlaubt.
Es ist verständlich dass Sie sich von schnell durchfahrenden und parkenden Autos gestört fühlen. Demnächst werden Poller (siehe Plan im Beitrag) aufgestellt, die den Verkehr wie geplant beruhigen bzw. von den Fußgänger*innen-Zonen und Rad- und Gehwegen abhalten werden.
Sie können uns auch gerne im Stadtteilmanagement Büro (Menzelstraße 8, Stiege 2, gegenüber vom Quartierszentrum Trafohaus, Mo 9-13, Mi 14-18) besuchen und sich über weiter Details informieren.
Liebe Grüße
das Team des Stadtteilmanagement Neu Leopoldau
Diese Maßnahmen sollten Sie auch ans Magistrat weiterleiten. Ich habe eine hohe Strafe für Halten bekommen, da ich nicht näher zu meinem Wohnhaus zufahren konnte und mir Parken (neben Verstellen der Fahrbahn) unterstellt wurde. Das Gegenteil zu beweisen wird schwierig (vor 2 Wochen „passiert“) und würde ein langwieriges Verfahren nach sich ziehen. Dagegen anzukommen, ist leider aussichtslos bzw. besteht die Gefahr, eine noch höhere Strafe auszufassen.
Sehr unangenehm und schade, dass das Verkehrskonzept hier zulasten der Anrainer*innen und entgegen der Versprechungen des Grätzlsmanagements ausgelegt wird.
Guten Tag Kim,
wir bedauern, dass es für Sie zu Schwierigkeiten gekommen ist. Auf Maßnahmen des Magistrats haben wir keinen Einfluss und können aus diesem Grund auch keine Stellung dazu nehmen. Von Seiten des Stadtteilmanagements wurden stehts die gesetzlich geltenden Bestimmung kommuniziert. Diese lauten:
– Im gesamten Quartier ist das Zufahren sowie kurzes Halten oder Ladetätigkeit erlaubt, unabhängig von der Uhrzeit. Parken jedoch nicht. Das ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung die besagt, das Gemäß § 24 Abs 3 lit d StVO das Parken verboten ist, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben; in Einbahnstraßen ein Fahrstreifen. Die Rechtsprechung hat diese Restfahrbahnbreite mit 5,20 m bzw. 2,60 m präzisiert.
– Ausnahmen dazu bilden lediglich die drei kurzen Fußgänger*innen-Zonen (Menzelstraße 3 bis Ecke Tauschekgasse, Marischkapromenade 5-8 und der hinterste Abschnitt der Simmelgasse). In diesen Bereichen ist Ladetätigkeit im Zeitraum von 8 bis 11 Uhr möglich.
Halten ist nach dem Gesetz eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer einer Ladetätigkeit. Dahingehend ist das Parken das Stehenlassen eines Fahrzeuges für eine längere Zeitdauer als zum Halten.
Laut Judikatur muss eine Ladetätigkeit ununterbrochen vorgenommen werden und direkt beim Fahrzeug stattfinden. Zwar ist auch der Weg zu berücksichtigen, doch 20 Minuten, ohne dass sich beim Fahrzeug etwas tut, sind laut VwGH jedenfalls zu lang.
Mit freundlichen Grüßen
das Team des Stadtteilmanagement Neu Leopoldau
Hallo, die Straßenarbeiten sind bis heute noch nicht abgeschlossen (07.04.22)
Eine andere Frage, die sicher viele hier interessiert: Wann werden die großen Parks endlich errichtet?
Kann man das nicht neben den Straßenarbeiten machen?
Besten Dank für eine Antwort
Gio
Guten Tag Gio,
den uns vorliegenden Informationen zu Folge werden die Straßenbauarbeiten kommenden Dienstag 12.04. abgeschlossen sein. Der Start der Herstellungsarbeiten für den Park ist derzeit für Mai terminisiert.
Mit freundlichen Grüße
das Team des Stadtteilmanagement Neu Leopoldau
Auf dem Marie Lang Weg gehören unbedingt Poller montiert! Um nicht umdrehen zu müssen, fahren Autos von MP über besagten Weg auf die Thayagasse
Guten Tag,
danke für den Hinweis, wir werden das Anliegen an die entsprechende Stelle weiterleiten und selbst auch die Situation verstärkt beobachten.
Mit freundlichen Grüßen
das Team des Stadtteilmanagement Neu Leopoldau
Guten Tag, sollte nicht mit dem Bau der Parkanlage im Mai begonnen werden?